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Corona

 

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Private Gebührenordnung

Die alte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist im Jahr 1988 aus einem Vorgänger hervorgegangen. Seit 1988 wurden viele neue Leistungen entwickelt, die sich nicht im Leistungskatalog wiederfinden. Dies soll nun mit einer neuen GOZ verbessert werden.

Leider ist die Politik nicht bereit der Zahnärzteschaft einen zugebiligten Kostenausgleich für die seit 23 Jahren gestiegenen Praxiskosten durch Punktwertanhebung zu gewähren.

Die neue private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-neu) betrifft auch die gesetzlich Versicherten. dies aber nur, wenn sie eine über die Regelleistung bei Zahnersatz hinausgehende Versorgung wünschen. das wäre z.B. bei einer vollverblendeten Krone  der Fall. Aber die jetzt geltende höhere Bewertung dieser Leistung in der GOZ-neu- kann durch einen passenden niedrigeren Faktor an die Preisgestaltung des letzten Jahres wieder angeglichen werden. Dies werden die meisten Zahnärzte machen.

Neue elektronische Gesundheitskarte

Ab Jahresbeginn sind nur noch die neuen Krankenversichertenkarten, die elektronische Gesundheitskarte, für gesetzlich Versicherte gültig.

Neben den bisher bekannten Daten wie Name, Wohnort, Geburtsdatum, Krankenkasse und -nummer soll auch ein Lichtbild vor Mißbrauch schützen.

Später sollen weitere Daten zu Allergien, Medikamenten, Verordnungen (Rezepte) u.a. hinzukommen.

Telematik-Infrastruktur

 

Ab sofort sind wir in der Praxis verpflichtet Ihre Elektronische Gesundheitskarte auf Richtigkeit mit Ihrer Krankenkasse abzugleichen.

Dieses wird online über eine sichere Datenstrecke gewährleistet.